Beiträge mit dem Schlagwort ‘Augsburg’

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der lichtbasis GmbH eröffnet

Erstellt am: Donnerstag, 30. September 2021 von JHofmann

Am 24.09.2021 wurde beim Amtsgericht Würzburg der Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der lichtbasis GmbH gestellt.

Mit Beschluss vom 24.09.2021 wurde Herr Dr. Markus Schädler zum vorläufigen Verwalter bestellt.

Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zum 01.01.2022 angestrebt. Bis dahin werden alle Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens ergriffen. Die 85 Mitarbeiter des Unternehmens sind durch Zahlung von Insolvenzgeld abgesichert.

 

Weitere Informationen

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walter Müller GmbH eröffnet

Erstellt am: Donnerstag, 30. September 2021 von JHofmann

Am 16.09.2021 wurde beim Amtsgericht Würzburg der Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Walter Müller GmbH gestellt.

Mit Beschluss vom 21.09.2021 wurde Herr Dr. Markus Schädler zum vorläufigen Verwalter bestellt.

Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zum 01.12.2021 angestrebt. Bis dahin werden alle Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens ergriffen. Die Mitarbeiter der Firma sind durch Zahlung von Insolvenzgeld abgesichert.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Hagenauer Kfz-Service GmbH & Co. KG übernimmt insolvente Hagenauer GmbH

Erstellt am: Montag, 17. Mai 2021 von JHofmann

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hagenauer GmbH hat der Insolvenzverwalter, Herr Dr. Markus Schädler, die Übernahme durch die Hagenauer Kfz-Service GmbH & Co. KG erreicht.

Die Hagenauer Kfz-Service GmbH & Co. KG übernimmt zum 17.05.2021 nicht nur das betriebsnotwendige Vermögen der Hagenauer GmbH, sondern auch einen Großteil der Mitarbeiter. Die Geschäftsführung übernimmt der ehemalige Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Hermann Hagenauer.

Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Würzburg hatte Herrn Dr. Schädler zunächst als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit Beschluss vom 13.04.2021 sodann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hagenauer GmbH eröffnet. Herr Dr. Markus Schädler führte den Geschäftsbetrieb seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 14.01.2021 fort.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Frankfurt am Main, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

BIAG erfüllt erneut Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung

Erstellt am: Montag, 17. Mai 2021 von JHofmann

Anfang Mai diesen Jahres fand das Überwachungs-Audit der Bendel Insolvenzverwaltung AG statt.

Auch in diesem Jahr wurde im Überwachungsaudit die sehr hohe Qualität unserer Arbeitsabläufe erneut bestätigt. Das Zertifikat der GOI (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung) dürfen neben den Insolvenzverwaltern Dr. Markus Schädler, Kornelius Klatt, Eric Steudel und Stefan Strüwind seit diesem Jahr auch Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto und Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann führen.

 

Weitere Information:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Frankfurt am Main, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur unter bestimmten Bedingungen

Erstellt am: Donnerstag, 15. April 2021 von JHofmann

Die zuletzt bis zum 31.01.2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragsfrist wurde zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie zwischenzeitlich bis zum 30.04.2021 verlängert.

Wie zuvor ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht jedoch an das Vorliegen genau bestimmter Voraussetzungen geknüpft:

> Insolvenzreife aufgrund der COVID-19-Pandemie, § 1 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 2 COVInsAG

> Aussichten auf Beseitigung einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit, § 1 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 2 COVInsAG (Vermutung für den Fall, dass am 31.12.2019 Zahlungsfähigkeit bestand)

> Beantragung staatlicher Hilfeleistungen bzw. Antragsberechtigung zwischen dem 01.11.2020 und dem 28.02.2021, § 1 Absatz 3 Satz 1, 2 COVInsAG

> Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit der Erlangung der Hilfeleistung, § 1 Absatz 3 Satz 3 COVInsAG

> Eignung der Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife, § 1 Absatz 3 Satz 3 COVInsAG

Auf die Antragstellung bis zum 28.02.2021 kommt es ausnahmsweise dann nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden.

Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bedeutet das für Geschäftsführer betroffener Unternehmen, dass diese bei Vorliegen von Insolvenzgründen auch unter den aktuellen Gegebenheiten verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30.04.2021 hinaus verlängert wird, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).