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BIAG erfüllt erneut Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung

Erstellt am: Montag, 17. Mai 2021 von JHofmann

Anfang Mai diesen Jahres fand das Überwachungs-Audit der Bendel Insolvenzverwaltung AG statt.

Auch in diesem Jahr wurde im Überwachungsaudit die sehr hohe Qualität unserer Arbeitsabläufe erneut bestätigt. Das Zertifikat der GOI (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung) dürfen neben den Insolvenzverwaltern Dr. Markus Schädler, Kornelius Klatt, Eric Steudel und Stefan Strüwind seit diesem Jahr auch Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto und Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann führen.

 

Weitere Information:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Frankfurt am Main, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Klaus Förg, Inhaber des Förg Getränkemarkt Partyservice Imbiss Post, Penzing eröffnet

Erstellt am: Dienstag, 11. Mai 2021 von JHofmann

Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg hat mit Beschluss vom 01.05.2021 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Klaus Förg, Inhaber des Förg Getränkemarkt Partyservice Imbiss Post in Penzing eröffnet. Herr Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Insolvenzverwalter arbeitet an der Übertragung des Geschäftsbetriebes im Ganzen oder in Teilen an einen Investor. Das derzeitige Kerngeschäft, der Getränkemarkt und die Postfiliale, sollen zu diesem Zweck vorerst noch im Mai fortgeführt werden. Mögliche Interessenten sowohl an dem Geschäftsbetrieb als solchem als auch an der Gewerbeimmobilie, werden eingeladen, sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen.

Die Gläubiger des Herrn Klaus Förg werden unmittelbar durch die Bendel Insolvenzverwaltung AG angeschrieben und zur Anmeldung der offenen Forderung gebeten. Die Anmeldung der Forderungen kann auch über unser Gläubigerportal (https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/) erfolgen.

 

Weitere Information:

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig und wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg, München, Frankfurt am Main und Hanau zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Frankfurt am Main, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur unter bestimmten Bedingungen

Erstellt am: Donnerstag, 15. April 2021 von JHofmann

Die zuletzt bis zum 31.01.2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragsfrist wurde zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie zwischenzeitlich bis zum 30.04.2021 verlängert.

Wie zuvor ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht jedoch an das Vorliegen genau bestimmter Voraussetzungen geknüpft:

> Insolvenzreife aufgrund der COVID-19-Pandemie, § 1 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 2 COVInsAG

> Aussichten auf Beseitigung einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit, § 1 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 2 COVInsAG (Vermutung für den Fall, dass am 31.12.2019 Zahlungsfähigkeit bestand)

> Beantragung staatlicher Hilfeleistungen bzw. Antragsberechtigung zwischen dem 01.11.2020 und dem 28.02.2021, § 1 Absatz 3 Satz 1, 2 COVInsAG

> Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit der Erlangung der Hilfeleistung, § 1 Absatz 3 Satz 3 COVInsAG

> Eignung der Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife, § 1 Absatz 3 Satz 3 COVInsAG

Auf die Antragstellung bis zum 28.02.2021 kommt es ausnahmsweise dann nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden.

Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bedeutet das für Geschäftsführer betroffener Unternehmen, dass diese bei Vorliegen von Insolvenzgründen auch unter den aktuellen Gegebenheiten verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30.04.2021 hinaus verlängert wird, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

BIAG setzt auf Gläubigerinformationssystem der neuesten Generation

Erstellt am: Donnerstag, 25. März 2021 von JHofmann

Im Zuge einer modernen, effizienten und transparenten Insolvenzverwaltung ist es für uns selbstverständlich, den Insolvenzgläubigern digitale Lösungen anzubieten, damit diese sich aktuell über den Verfahrensstand erkundigen können.

Daher setzen wir das neue Gläubigerinformationssystem GIS 4.0 ein. Über dieses können die an einem Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger einfach und bequem ihre Forderungen anmelden und den aktuellen Sachstand jederzeit online einsehen.

Auch für die Insolvenzgerichte ist der Einsatz eines den Anforderungen der Insolvenzordnung entsprechenden elektronischen Gläubigerinformationssystems von wesentlicher Bedeutung. Dass die Bendel Insolvenzverwaltung AG mit dem Einsatz des neuen GIS 4.0 alle Voraussetzungen der Insolvenzordnung erfüllt, wurde im Rahmen einer Konformitätserklärung bestätigt.

 

Weitere Information:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förg Getränkemarkt Partyservice, Penzing angeordnet

Erstellt am: Dienstag, 23. März 2021 von JHofmann

Unter dem 15.02.2021 wurde vor dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg beantragt, über das Vermögen des Herrn Klaus Förg, Inhaber des Förg Getränkemarktes Partyservice ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg hat mit Beschluss vom 10.03.2021 zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Herr Klaus Förg betreibt in Penzing unter einem Dach einen Getränkemarkt, einen Partyservice, einen Imbiss und eine Postfiliale. Insgesamt werden in dem Unternehmen 21 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Geschäftsbetrieb wird im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorerst bis zum 30.04.2021 vollumfänglich fortgeführt.

 

Weitere Information:

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig und wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg, München, Frankfurt und Hanau zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Frankfurt am Main, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.