Archiv für November, 2020

Erste erfolgreiche Teilveräußerung der NOBLEX GmbH

Erstellt am: Mittwoch, 11. November 2020 von JHofmann

In einem ersten erfolgreichen Investorenprozess ist es gelungen, einen der zwei Hauptgeschäftsbereiche der insolventen NOBLEX GmbH an einen Investor zu veräußern und dadurch 18 Arbeitsplätze zu sichern.

Die Buchert + Feil GmbH hat zum 01.11.2020 den Geschäftsbereich Fertigungsdienstleistung im Bereich der Labor-Analysetechnik und der Sportoptik übernommen.

„Ich freue mich sehr, in diesen ungewissen wirtschaftlichen Zeiten einen Investor gefunden zu haben, der an die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und die Region glaubt. Es bietet das Potential für weitere geschäftliche Erfolge am Standort Eisfeld“, so Insolvenzverwalter Dr. Markus Schädler.

Der zweite Geschäftsbereich, die Entwicklung und Fertigung von optoelektronischen Konsumerprodukten (Ferngläser, Reflexvisiere, Zielfernrohre, Lichttechnik) und die dazugehörige Marke NOBLEX stehen weiterhin zum Verkauf – auch wenn die Produktion zum 01.11.2020 weitgehend eingestellt werden musste.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Größte Änderung des Insolvenzrechts seit 20 Jahren steht bevor

Erstellt am: Donnerstag, 5. November 2020 von JHofmann

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem zukünftig die Sanierung von Unternehmen auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens leichter möglich sein soll. Das Gesetz soll am 01.01.2021 in Kraft treten.

Bislang gibt es keine verbindlichen rechtlichen Bestimmungen, die eine Unternehmenssanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens regeln. Hierfür ist das sanierungsbedürftige Unternehmen stets auf die Mitwirkung seiner Gläubiger angewiesen. Weigern sich einzelne Gläubiger an einem Sanierungskonzept mitzuwirken, bleibt häufig nur der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zwar kann die Eigenverwaltung im sogenannten Schutzschirmverfahren beantragt werden, doch die Möglichkeit eines außergerichtlichen Sanierungsplans besteht bisher nicht.

 

Außergerichtliche Sanierung nach Restrukturierungsplan

Mit dem Gesetzesentwurf soll sanierungsbedürftigen, aber noch nicht insolvenzreifen Unternehmen ermöglicht werden, nach Anzeige bei Gericht einen Restrukturierungsplan zu erarbeiten und diesen den Gläubigern und Anteilseignern zur Abstimmung vorzulegen. Bemerkenswert ist, dass die Sanierung des Unternehmens nach diesem Restrukturierungsplan auch gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglicht werden soll. Zudem muss der Plan sich nicht auf sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens beziehen. Er kann sich bei Vorliegen sachgerechter Gründe auch auf Finanzverbindlichkeiten beschränken, was für kriselnde Unternehmen mit zwar funktionierendem Geschäftsmodell, aber hohen Altlasten interessant sein kann. Ferner wird ein Restrukturierungsbeauftragter vorgesehen, der zwischen allen Beteiligten vermitteln soll.

 

Erweiterte Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Aufsichtsorgane

Für Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane führt der Gesetzesentwurf zu zusätzlichen Handlungspflichten und einer strengeren Haftung. Es ist vorgesehen, dass Mechanismen in den Unternehmen installiert werden müssen, um Krisen frühzeitig erkennen und im Krisenfall Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Interessen der Gläubiger finden ab dem Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit stärkere Berücksichtigung, was ebenfalls von den Geschäftsleitern zu berücksichtigen ist.

Wird gegen diese Verpflichtungen verstoßen, droht den Verantwortlichen eine Haftung. Auch wenn das Gesetz erst am 01.01.2021 in Kraft treten soll, muss dieser Zeitraum genutzt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

 

Weitere Informationen:

Herr Eric Steudel ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Insolvenz- und Sanierungsberatung. Seit 2014 wird Herr Steudel in zahlreichen Verfahren als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im nordbayrischen Raum.

Dieser Artikel ist in der von der IHK Würzburg Schweinfurt herausgegebenen Wirtschaft in Mainfranken, Ausgabe 11/2020 erschienen.