Beiträge mit dem Schlagwort ‘Insolvenzbekanntmachung’

Der Geschäftsbetrieb der Toposens GmbH aus München ist gerettet

Erstellt am: Freitag, 10. Februar 2023 von LLukas

München, 1. Februar 2023 – Der Geschäftsbetrieb der Toposens GmbH aus München ist gerettet. Sämtliche Arbeitsverhältnisse bleiben erhalten. Übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren geglückt

Toposens, ein Münchener Start-up mit 24 Mitarbeitern, hat den weltweit ersten 3D-Ultraschallsensor entwickelt, musste jedoch kurz vor der Marktreife einen Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht München bestellte am 22.11.2022 Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ihm und seinem Team gelang es, den Betrieb nach dem Insolvenzantrag zu stabilisieren und alle Leistungsträger im Unternehmen zu halten. Bei der weltweiten Suche nach einem Investor wurde er von Hubertus Eing von der Pulsar Consulting Group GmbH unterstützt. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich unter dem 01.02.2023 vor dem Amtsgericht München eröffnet und Rechtsanwalt Stefan Strüwind zum Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund der umfangreichen und abschließenden Verhandlung im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens konnte der gesamte Geschäftsbetrieb mit Eröffnung des Insolvenzverfahren auf die Mey Industry GmbH übertragen werden und damit auch sämtliche Arbeitsverhältnisse. „Wir konnten durch den Verkauf nicht nur ein sehr gutes Ergebnis für die Insolvenzgläubiger, sondern auch eines für sämtliche Arbeitnehmer der Gesellschaft erzielen“, so der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Strüwind.

 

Die Mey Industry GmbH war in der Lage, alle für den Unternehmenskauf erforderlichen Vorbereitungen binnen kürzester Zeit zu treffen. Die Mey Industry GmbH, die Beteiligungsgesellschaft von WEBASTO-Hauptgesellschafter Gerhard Mey, vereinigt unter ihrem Dach verschiedene Unternehmen aus dem Bereich Maschinenbau wie die Maschinenbau Leicht GmbH oder die Mey Maschinenbau Prien GmbH & Co. KG. Die Mey Industry GmbH wurde beraten von Herrn Rechtsanwalt Florian Bandrack von der Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main.

 

„Wir haben hier ein Stück Zukunft gekauft“, so Gerhard Mey. „Die gesamte Mey Unternehmensgruppe setzt auf die Industrie 4.0, wozu die Produkte der Toposens als kommende Basistechnologie für viele Anwendungen ideal passen.“

 

Weitere Informationen:

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit über einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig und wird bislang von den Amtsgerichten München, Augsburg, Frankfurt und Hanau zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, unter gleichzeitigem Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im bayerischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau, Frankfurt am Main und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

 

Aktuelles von der Bendel Insolvenzverwaltung AG

Erstellt am: Donnerstag, 29. Dezember 2022 von LLukas

08.12.2022

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Toposens GmbH, München angeordnet

Am 18.11.2022 musste die Toposens GmbH vor dem Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen beantragen, über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen hat mit Beschluss vom 22.11.2022 zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Antragstellerin entwickelt einen Ultraschallsensor, der, ähnlich wie eine Fledermaus, Ultraschallwellen sendet und empfängt, um Roboter, z. B. in Gestalt von Gabelstablern, autonom fahren zu lassen. Das Produkt ist serienreif und wird bereits an Großkunden in der Lagerbranche ausgeliefert.

Der Geschäftsbetrieb der Antragstellerin wird vollumfänglich fortgeführt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Investorenprozess initiiert. Etwaige Interessenten wollen sich bitte mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter für weiterführenden Informationen in Verbindung setzen.

 

Weitere Informationen:

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig und wird bislang von den Amtsgerichten München, Augsburg, Frankfurt und Hanau zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im bayerischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau, Frankfurt am Main und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

Sanierung der Ernst Apel GmbH im Insolvenzverfahren

Erstellt am: Freitag, 3. Dezember 2021 von JHofmann

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ernst Apel GmbH zum 02.11.2018, wurde das Verfahren nun zum 30.06.2021 eingestellt.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens konnte das Unternehmen vollständig saniert werden. Es konnte eine Quote von 100 % an alle Insolvenzgläubiger ausbezahlt werden. Das Unternehmen besteht auch weiterhin. Somit konnten auch neben dem Betrieb 33 Arbeitsstellen gesichert werden. Wir blicken mit Zuversicht in die Zukunft des Unternehmens.

 

Weitere Informationen

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Unternehmenssanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

Erstellt am: Mittwoch, 10. November 2021 von JHofmann

Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung sowie die Nachwirkungen der Corona-Krise und die Störung der weltweiten Lieferketten werden zwangsläufig dazu führen, dass es für Unternehmen in Deutschland schwieriger wird. Der ungebremste wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen zehn Jahre verlangsamt sich stark, die Nullzinspolitik wird zumindest neu überdacht, die Corona-Hilfen laufen aus. Gegebenenfalls entsteht aktuell aus den vorgenannten, einzelnen „Unwettern“ der „perfekte Sturm“.

Sofern sich ein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage oder auf dem Weg dorthin befindet und eine kurzfristige Erholung nicht in Sicht ist, ist es in jedem Fall sinnvoll, die Reorganisation des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Betracht zu ziehen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ergeben sich verschiedene Möglichkeiten ein Unternehmen zu restrukturieren und hierzu Instrumente einzusetzen, die es außerhalb eines solchen Verfahrens nicht oder nur eingeschränkt gibt.

 

Mögliche Sanierungsinstrumente im Verfahren

 

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ergibt sich eine deutliche Entlastung der Liquiditätssituation durch die Übernahme der Personalkosten für den Zeitraum von drei Monaten durch die Bundesagentur für Arbeit. Dies verschafft dem Unternehmen die notwendige „Luft zum Atmen“ um den Geschäftsbetrieb weiter uneingeschränkt fortzuführen und die zur Umstrukturierung notwendig Maßnahmen einzuleiten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es dem Insolvenzverwalter möglich, sich von nicht mehr notwendigen oder ungünstigen Dauerschuldverhältnissen (Bsp. Mietverträge / Leasingverträge) zu trennen. Sollte es erforderlich sein, Personalmaßnahmen umzusetzen, bietet das Insolvenzrecht ebenfalls Möglichkeiten, dies kostenschonend und dennoch sozialverträglich zu tun.

 

Voraussetzungen für das Verfahren

 

Um ein Sanierungsverfahren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu durchlaufen, ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes erforderlich. Das Eröffnungserfahren kann schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden; hier sind die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung in der Regel am höchsten. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten und kann auch nicht mehr kurzfristig beseitigt werden, ist ein Insolvenzantrag zwingend. Gleiches gilt für die Überschuldung bei fehlender Fortbestehensprognose. Selbstverständlich sollte die Möglichkeit einer außergerichtlichen Sanierung intensiv geprüft werden. Die Sanierung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bietet oftmals Chancen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Dennoch kann es ein sinnvolles Instrument sein, um Unternehmen zu sanieren und langfristig zu erhalten. Selbstverständlich ist ein solches Verfahren auch mit Risiken verbunden, weshalb es immer zu empfehlen ist, im Hinblick auf Chancen und Risiken, Zeitpunkt/Notwendigkeit der Antragstellung und Haftungsaspekte professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Weitere Informationen

 

Herr Dipl. Betriebswirt (FH) Kornelius Klatt ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Geschäftsführer der Bendel Unternehmensberatung GmbH. Seit 2014 ist Herr Klatt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Insolvenzverwaltung, der internen und externen Rechnungslegung, der Unternehmensbewertung sowie der Unternehmensfortführung und Sanierungsberatung.

 

Dieser Artikel ist in der von der IHK Würzburg Schweinfurt herausgegebenen Wirtschaft in Mainfranken, Ausgabe 11/2021 erschienen.

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der lichtbasis GmbH eröffnet

Erstellt am: Donnerstag, 30. September 2021 von JHofmann

Am 24.09.2021 wurde beim Amtsgericht Würzburg der Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der lichtbasis GmbH gestellt.

Mit Beschluss vom 24.09.2021 wurde Herr Dr. Markus Schädler zum vorläufigen Verwalter bestellt.

Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zum 01.01.2022 angestrebt. Bis dahin werden alle Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens ergriffen. Die 85 Mitarbeiter des Unternehmens sind durch Zahlung von Insolvenzgeld abgesichert.

 

Weitere Informationen

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.