Beiträge mit dem Schlagwort ‘Steuerrecht’

Der Geschäftsbetrieb der Toposens GmbH aus München ist gerettet

Erstellt am: Freitag, 10. Februar 2023 von LLukas

München, 1. Februar 2023 – Der Geschäftsbetrieb der Toposens GmbH aus München ist gerettet. Sämtliche Arbeitsverhältnisse bleiben erhalten. Übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren geglückt

Toposens, ein Münchener Start-up mit 24 Mitarbeitern, hat den weltweit ersten 3D-Ultraschallsensor entwickelt, musste jedoch kurz vor der Marktreife einen Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht München bestellte am 22.11.2022 Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ihm und seinem Team gelang es, den Betrieb nach dem Insolvenzantrag zu stabilisieren und alle Leistungsträger im Unternehmen zu halten. Bei der weltweiten Suche nach einem Investor wurde er von Hubertus Eing von der Pulsar Consulting Group GmbH unterstützt. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich unter dem 01.02.2023 vor dem Amtsgericht München eröffnet und Rechtsanwalt Stefan Strüwind zum Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund der umfangreichen und abschließenden Verhandlung im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens konnte der gesamte Geschäftsbetrieb mit Eröffnung des Insolvenzverfahren auf die Mey Industry GmbH übertragen werden und damit auch sämtliche Arbeitsverhältnisse. „Wir konnten durch den Verkauf nicht nur ein sehr gutes Ergebnis für die Insolvenzgläubiger, sondern auch eines für sämtliche Arbeitnehmer der Gesellschaft erzielen“, so der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Strüwind.

 

Die Mey Industry GmbH war in der Lage, alle für den Unternehmenskauf erforderlichen Vorbereitungen binnen kürzester Zeit zu treffen. Die Mey Industry GmbH, die Beteiligungsgesellschaft von WEBASTO-Hauptgesellschafter Gerhard Mey, vereinigt unter ihrem Dach verschiedene Unternehmen aus dem Bereich Maschinenbau wie die Maschinenbau Leicht GmbH oder die Mey Maschinenbau Prien GmbH & Co. KG. Die Mey Industry GmbH wurde beraten von Herrn Rechtsanwalt Florian Bandrack von der Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main.

 

„Wir haben hier ein Stück Zukunft gekauft“, so Gerhard Mey. „Die gesamte Mey Unternehmensgruppe setzt auf die Industrie 4.0, wozu die Produkte der Toposens als kommende Basistechnologie für viele Anwendungen ideal passen.“

 

Weitere Informationen:

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit über einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig und wird bislang von den Amtsgerichten München, Augsburg, Frankfurt und Hanau zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, unter gleichzeitigem Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im bayerischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Meiningen, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau, Frankfurt am Main und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

 

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Coronakrisenzeiten

Erstellt am: Dienstag, 14. April 2020 von JHofmann

Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.

Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt bzw. Hauptzollamt stellen. Diese Maßnahme betrifft die Steuerarten:

> Einkommen- und Körperschaftsteuer

> Umsatzsteuer

> Kraftfahrzeugsteuer

Bzgl. der Lohnsteuer verhält es sich derzeit wie folgt:

> Die Stundung von Lohnsteuer für den Arbeitgeber ist (vorerst) nicht möglich. Hier muss sich mit dem Finanzamt individuell in Verbindung gesetzt und eine Verschiebung beantragt werden.

> Erhalten Mitarbeiter Kurzarbeitergeld so bleiben diese Leistungen regelmäßig steuerfrei, können aber bei der späteren Steuererklärung zu Nachzahlungen führen.

Bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge verhält es sich wie folgt:

> Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist möglich. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.

> Arbeitgeber erhalten für Arbeitsausfälle in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 die von ihm während des Bezugs von Kurzarbeitergeld allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form erstattet.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

 

Weitere Informationen

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.