Beiträge mit dem Schlagwort ‘Rechtsanwältin’

Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.01.2021

Erstellt am: Mittwoch, 23. Dezember 2020 von JHofmann

Die Bundesregierung hat nunmehr eine weitere Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.01.2021 beschlossen.

Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen verspätet ausbezahlt werden. Daher ist auch weitere Voraussetzung der Aussetzung über den 31.12.2020 hinaus, dass das Unternehmen zwischen dem 01.11.2020 und dem 31.12.2020 Leistungen der staatlichen Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beantragt hat oder hieran aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert war.

Weitere Voraussetzung sind die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Unternehmens infolge der COVID-19-Pandemie. Vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 war für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch alleine die Überschuldung relevant. Darüber hinaus dürfen keine Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass Aussichten für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens nicht gegeben sind.

Das Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (COVInsAG) enthält zudem eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wonach die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch einfache Rechtsverordnung bis zum 31.03.2021 verlängert werden könnte.

 

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Erstellt am: Dienstag, 22. Dezember 2020 von JHofmann

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.

Für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer, die einen Insolvenzantrag stellen, beträgt die Laufzeit bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung grundsätzlich nur noch drei Jahre. Bisher belief sich diese im Regelfall auf fünf oder sechs Jahre.

Die gesetzlichen Änderungen gelten rückwirkend ab dem 01.10.2020. Ab sofort können also Anträge auf ein Insolvenzverfahren mit drei Jahren Laufzeit gestellt werden.

 

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Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

Erste erfolgreiche Teilveräußerung der NOBLEX GmbH

Erstellt am: Mittwoch, 11. November 2020 von JHofmann

In einem ersten erfolgreichen Investorenprozess ist es gelungen, einen der zwei Hauptgeschäftsbereiche der insolventen NOBLEX GmbH an einen Investor zu veräußern und dadurch 18 Arbeitsplätze zu sichern.

Die Buchert + Feil GmbH hat zum 01.11.2020 den Geschäftsbereich Fertigungsdienstleistung im Bereich der Labor-Analysetechnik und der Sportoptik übernommen.

„Ich freue mich sehr, in diesen ungewissen wirtschaftlichen Zeiten einen Investor gefunden zu haben, der an die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und die Region glaubt. Es bietet das Potential für weitere geschäftliche Erfolge am Standort Eisfeld“, so Insolvenzverwalter Dr. Markus Schädler.

Der zweite Geschäftsbereich, die Entwicklung und Fertigung von optoelektronischen Konsumerprodukten (Ferngläser, Reflexvisiere, Zielfernrohre, Lichttechnik) und die dazugehörige Marke NOBLEX stehen weiterhin zum Verkauf – auch wenn die Produktion zum 01.11.2020 weitgehend eingestellt werden musste.

 

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Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Größte Änderung des Insolvenzrechts seit 20 Jahren steht bevor

Erstellt am: Donnerstag, 5. November 2020 von JHofmann

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem zukünftig die Sanierung von Unternehmen auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens leichter möglich sein soll. Das Gesetz soll am 01.01.2021 in Kraft treten.

Bislang gibt es keine verbindlichen rechtlichen Bestimmungen, die eine Unternehmenssanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens regeln. Hierfür ist das sanierungsbedürftige Unternehmen stets auf die Mitwirkung seiner Gläubiger angewiesen. Weigern sich einzelne Gläubiger an einem Sanierungskonzept mitzuwirken, bleibt häufig nur der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zwar kann die Eigenverwaltung im sogenannten Schutzschirmverfahren beantragt werden, doch die Möglichkeit eines außergerichtlichen Sanierungsplans besteht bisher nicht.

 

Außergerichtliche Sanierung nach Restrukturierungsplan

Mit dem Gesetzesentwurf soll sanierungsbedürftigen, aber noch nicht insolvenzreifen Unternehmen ermöglicht werden, nach Anzeige bei Gericht einen Restrukturierungsplan zu erarbeiten und diesen den Gläubigern und Anteilseignern zur Abstimmung vorzulegen. Bemerkenswert ist, dass die Sanierung des Unternehmens nach diesem Restrukturierungsplan auch gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglicht werden soll. Zudem muss der Plan sich nicht auf sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens beziehen. Er kann sich bei Vorliegen sachgerechter Gründe auch auf Finanzverbindlichkeiten beschränken, was für kriselnde Unternehmen mit zwar funktionierendem Geschäftsmodell, aber hohen Altlasten interessant sein kann. Ferner wird ein Restrukturierungsbeauftragter vorgesehen, der zwischen allen Beteiligten vermitteln soll.

 

Erweiterte Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Aufsichtsorgane

Für Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane führt der Gesetzesentwurf zu zusätzlichen Handlungspflichten und einer strengeren Haftung. Es ist vorgesehen, dass Mechanismen in den Unternehmen installiert werden müssen, um Krisen frühzeitig erkennen und im Krisenfall Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Interessen der Gläubiger finden ab dem Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit stärkere Berücksichtigung, was ebenfalls von den Geschäftsleitern zu berücksichtigen ist.

Wird gegen diese Verpflichtungen verstoßen, droht den Verantwortlichen eine Haftung. Auch wenn das Gesetz erst am 01.01.2021 in Kraft treten soll, muss dieser Zeitraum genutzt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

 

Weitere Informationen:

Herr Eric Steudel ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Insolvenz- und Sanierungsberatung. Seit 2014 wird Herr Steudel in zahlreichen Verfahren als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im nordbayrischen Raum.

Dieser Artikel ist in der von der IHK Würzburg Schweinfurt herausgegebenen Wirtschaft in Mainfranken, Ausgabe 11/2020 erschienen.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 – aber nur bei Überschuldung!

Erstellt am: Freitag, 25. September 2020 von JHofmann

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren, war ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristet.

Die Bundesregierung hat nunmehr eine beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie lediglich überschuldet (§ 19 InsO) sind, ohne aber zahlungsunfähig (§ 17 InsO) zu sein.

Der Grund für die lediglich beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei damit bergründet, dass bei überschuldeten Unternehmen grundsätzlich eine höhere Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer, dass Sie ab dem 01.10.2020 bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

 

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Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).