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Insolvenzverfahren über das Vermögen der IAE Personalmanagement GmbH eröffnet

Erstellt am: Mittwoch, 6. Mai 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 01.05.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Würzburg über das Vermögen der IAE Personalmanagement GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft wurde 2003 gegründet und hat sich seitdem stetig weiterentwickelt. Zeitweise beschäftigte die Firmengruppe bis zu 200 Mitarbeiter an vier Standorten in Deutschland. Die IAE Personalmanagement GmbH ist ein zu 100 Prozent inhabergeführtes Unternehmen und somit komplett konzernunabhängig. Die Schuldnerin ist spezialisiert auf die Vermittlung passender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hilft bei personellen Engpässen – insbesondere in den Segmenten Handwerk und Industrie sowie in Administration und Management. Derzeit beschäftigt die Gesellschaft noch 75 Mitarbeiter. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird vorerst fortgeführt. Sämtliche dem Insolvenzverwalter von der Geschäftsführung mitgeteilten Gläubiger werden nunmehr angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen bis zum 30.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Cera 2000“ Vertriebs GmbH eröffnet

Erstellt am: Dienstag, 28. April 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 09.04.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg über das Vermögen der „Cera 2000“ Vertriebs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum Insolvenzverwalter bestellt.

Damit ist das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird vorerst fortgeführt und die noch bestehenden Lagerbestände abverkauft. Sämtliche dem Insolvenzverwalter von der Geschäftsführung mitgeteilten Gläubiger werden nunmehr angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen bis zum 09.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit. Achten Sie bitte im Suchfeld auf die korrekte Schreibweise der Schuldnerin: „Cera 2000“ Vertriebs GmbH

 

Weitere Informationen:

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Coronakrisenzeiten

Erstellt am: Dienstag, 14. April 2020 von JHofmann

Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.

Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt bzw. Hauptzollamt stellen. Diese Maßnahme betrifft die Steuerarten:

> Einkommen- und Körperschaftsteuer

> Umsatzsteuer

> Kraftfahrzeugsteuer

Bzgl. der Lohnsteuer verhält es sich derzeit wie folgt:

> Die Stundung von Lohnsteuer für den Arbeitgeber ist (vorerst) nicht möglich. Hier muss sich mit dem Finanzamt individuell in Verbindung gesetzt und eine Verschiebung beantragt werden.

> Erhalten Mitarbeiter Kurzarbeitergeld so bleiben diese Leistungen regelmäßig steuerfrei, können aber bei der späteren Steuererklärung zu Nachzahlungen führen.

Bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge verhält es sich wie folgt:

> Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist möglich. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.

> Arbeitgeber erhalten für Arbeitsausfälle in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 die von ihm während des Bezugs von Kurzarbeitergeld allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form erstattet.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

 

Weitere Informationen

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.