Beiträge mit dem Schlagwort ‘Insolvenzverwalter’

Insolvenzverfahren über das Vermögen der avinzo Holding UG (haftungsbeschränkt) eröffnet

Erstellt am: Dienstag, 2. Juni 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 20.05.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg über das Vermögen der avinzo Holding UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.07.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit.

 

Weitere Informationen:

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig und wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg, München und Hanau zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im süddeutschen und insbesondere fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der IAE Personalmanagement GmbH eröffnet

Erstellt am: Mittwoch, 6. Mai 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 01.05.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Würzburg über das Vermögen der IAE Personalmanagement GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft wurde 2003 gegründet und hat sich seitdem stetig weiterentwickelt. Zeitweise beschäftigte die Firmengruppe bis zu 200 Mitarbeiter an vier Standorten in Deutschland. Die IAE Personalmanagement GmbH ist ein zu 100 Prozent inhabergeführtes Unternehmen und somit komplett konzernunabhängig. Die Schuldnerin ist spezialisiert auf die Vermittlung passender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hilft bei personellen Engpässen – insbesondere in den Segmenten Handwerk und Industrie sowie in Administration und Management. Derzeit beschäftigt die Gesellschaft noch 75 Mitarbeiter. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird vorerst fortgeführt. Sämtliche dem Insolvenzverwalter von der Geschäftsführung mitgeteilten Gläubiger werden nunmehr angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen bis zum 30.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Cera 2000“ Vertriebs GmbH eröffnet

Erstellt am: Dienstag, 28. April 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 09.04.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg über das Vermögen der „Cera 2000“ Vertriebs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum Insolvenzverwalter bestellt.

Damit ist das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird vorerst fortgeführt und die noch bestehenden Lagerbestände abverkauft. Sämtliche dem Insolvenzverwalter von der Geschäftsführung mitgeteilten Gläubiger werden nunmehr angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen bis zum 09.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit. Achten Sie bitte im Suchfeld auf die korrekte Schreibweise der Schuldnerin: „Cera 2000“ Vertriebs GmbH

 

Weitere Informationen:

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

Das Schutzschirmverfahren zur Bewältigung der Krise

Erstellt am: Dienstag, 7. April 2020 von JHofmann

Wir brauchen keine neuen Gesetze – das dieser Wochen und Monate richtige Verfahren zur Bewältigung der Passivseite eines jeden Schuldners ist schon längst in die Insolvenzordnung eingepflegt worden. Das sog. Schutzschirmverfahren gem. § 207b InsO als eine Spielart der vorläufigen Eigenverwaltung.

Das Schutzschirmverfahren stellt ein Moratorium dar, während dessen der Schuldner die Sanierung unter dem Schutzmantel der Insolvenzordnung vorbereiten kann.

Das Schutzschirmverfahren ist dabei allerdings nicht als vollständiges Moratorium (kein Kündigungsschutz für Verträge, kein Schutz vor Fälligstellung durch Gläubiger, vgl. BT-Drucks. 17/5712, S. 40), wohl aber als Vollstreckungsschutzverfahren für die Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens ausgestaltet, während dessen der Schuldner unter dem Schutz der Insolvenzordnung und etwaig anzuordnender Sicherungsmaßnahmen (§ 270 b Abs. 2 Satz 3 InsO) die nötige Zeit erhalten soll, einen Sanierungsplan zu aufzustellen und diesen in dem rechtlichen Kleid des Insolvenzplans bei Gericht einzureichen (Hölzle, ESUG, 2. Auflage, § 270 b, Rn. 3).

Durch das Schutzschirmverfahren wird in erster Linie der richterliche Handlungsspielraum im Eröffnungsverfahren eingeschränkt. Dies hat nach Willen des Gesetzgebers zum Zweck, dass durch die bessere Planbarkeit des Verfahrens aus Sicht des Schuldners einen Anreiz zur frühzeitigen Insolvenzantragstellung und damit zu einer Sanierung des insolventen Unter-nehmens geboten werden kann (Begr. RegE zu § 270 b InsO, BT-Drucks. 17/5712, S. 40).

Der Schuldner wird nicht umhin kommen sich in der Eigenverwaltung und in der Einleitung des Verfahrens umfangreich insolvenzrechtlich beraten zu lassen. Ist eine derartige Beratung nicht gewährleistet, droht letztlich sogar die Ablehnung der Eigenverwaltung wegen zu befürchtender Nachteile gemäß § 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO (Hofmann, Eigenverwaltung, Rn. 561).

 

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Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Singer-Reisen GmbH stellt Insolvenzantrag

Erstellt am: Mittwoch, 1. April 2020 von JHofmann

Unter dem 19.03.2020 musste die Singer-Reisen GmbH aus Würzburg aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen vor dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – Würzburg beantragen, über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Bendel Insolvenzverwaltung AG, wurde mit Beschluss vom 20.03.2020 zum Insolvenzgutachter bestellt. Die Singer-Reisen GmbH betreibt ein auf Kultur- und Studienreisen spezialisiertes Reisebüro mit insgesamt fünf Mitarbeitern. Von der Anregung etwaiger Sicherungsmaßnahmen wurde aufgrund des nahezu zum Erliegen gekommenen Geschäftsbetriebes vorerst abgesehen.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.