Beiträge mit dem Schlagwort ‘Insolvenzrecht’

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 – aber nur bei Überschuldung!

Erstellt am: Freitag, 25. September 2020 von JHofmann

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren, war ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristet.

Die Bundesregierung hat nunmehr eine beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie lediglich überschuldet (§ 19 InsO) sind, ohne aber zahlungsunfähig (§ 17 InsO) zu sein.

Der Grund für die lediglich beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei damit bergründet, dass bei überschuldeten Unternehmen grundsätzlich eine höhere Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer, dass Sie ab dem 01.10.2020 bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

 

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

 

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Noblex GmbH

Erstellt am: Dienstag, 15. September 2020 von JHofmann

Im Juni beantragte die NOBLEX GmbH aus dem thüringischen Eisfeld beim Amtsgericht Meiningen die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens. Das Verfahren wurde nunmehr in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet.

Der vorherige vorläufige Sachwalter Dr. Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG wurde vom Amtsgericht Meiningen am 01.09.2020 zum Insolvenzverwalter bestellt.

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), können Ihre Forderungen direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit.

Der Geschäftsbetrieb wird unter den insolvenzrechtlichen Bedingungen vollumfänglich fortgeführt, sodass alle Kundenaufträge fristgerecht bearbeitet werden können. Parallel dazu werden Gespräche mit den bereits vorstelligen Investoren geführt.

Die NOBLEX GmbH verfügt über zwei Geschäftsbereiche, den Konsumgüterbereich sowie den Fertigungsdienstleistungsbereich.

Im ersten Geschäftsbereich hat sich der Betrieb auf die Entwicklung und Fertigung von optoelektronischen Konsumerprodukten in der Sparte der Hochleistungsoptik spezialisiert. Dazu gehören etwa Ferngläser, Reflexvisiere, Zielfernrohre, Lichttechnik und Wärmebildtechnik für das Premiumsegment. In dem Wachstumssegment Thermal Imaging stellte NOBLEX erst im Januar innovative, neue Produkte vor, die vom Markt auch erfreulich positiv aufgenommen wurden.

Der zweite Geschäftsbereich ist die Fertigungsdienstleistung für verschiedene Kunden im Bereich der Labor-Analysetechnik und der Sportoptik. Neben der Montage von komplexen, hochwertigen Geräten und Komponenten werden auch Dreh- und Frästeile erstellt sowie die Oberflächen dekorativ durch Eloxal- oder Lackierarbeiten veredelt.

Es wird der Verkauf des Betriebes oder eines Teilbetriebs angestrebt. Hier liegen bereits mehrere Angebote vor, die nun geprüft werden. Ziel ist es, das beste Ergebnis für die Gläubiger zu erzielen, aber auch eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen und seine Beschäftigten zu finden.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ayko Grill Steak Garden GmbH eröffnet

Erstellt am: Mittwoch, 15. Juli 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 06.07.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hanau über das Vermögen der Ayko Grill Steak Garden GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG, Frankfurt am Main zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert:

> Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden,

> dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an den beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit.

 

Weitere Informationen:

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig und wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg, München und Hanau zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im süddeutschen und insbesondere fränkischen Raum. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

 

Bendel Insolvenzverwaltung AG erneut erfolgreich zertifiziert

Erstellt am: Mittwoch, 8. Juli 2020 von JHofmann

In diesem Jahr fand das große Re-Zertifizierungs-Audit der Bendel Insolvenzverwaltung AG statt.

Der Auditor, Herr Michael Benz von der DQS GmbH, hat wiederholt festgestellt, dass das Qualitätsmanagementsystem der Bendel Insolvenzverwaltung AG im Vergleich zu den Systemen der Mitbewerber heraussticht und außerordentlich gut von den Mitarbeitern angenommen und gepflegt wird. Mit der erfolgreichen Re-Zertifizierung wird die hohe Qualität unserer Arbeitsabläufe erneut bestätigt.

Die Insolvenzverwalter Dr. Markus Schädler, Kornelius Klatt, Eric Steudel sowie Stefan Strüwind haben auch in diesem Jahr deutlich bewiesen, das Zertifikat der GOI (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung) führen zu dürfen.

 

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im süddeutschen und insbesondere fränkischen Raum. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Traditionsunternehmen NOBLEX saniert sich in Eigenverwaltung

Erstellt am: Donnerstag, 25. Juni 2020 von JHofmann

Die NOBLEX GmbH aus dem thüringischen Eisfeld hat am 22.06.2020 beim Amtsgericht Meiningen einen Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung gestellt.

Das Gericht ordnete das vorläufige Verfahren an und bestellte Herrn Dr. Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG, Schweinfurt, zum vorläufigen Sachwalter. Peter Roeger von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH unterstützt das Unternehmen als Generalbevollmächtigter.

Die Verantwortlichen nutzen im Rahmen des Verfahrens die Chance, den Betrieb neu aufzustellen. Die Liquiditätssituation soll damit verbessert werden und das Unternehmen langfristig erhalten bleiben. Der Geschäftsbetrieb wird trotz Antragstellung uneingeschränkt fortgeführt. Die Mitarbeiter wurden bereits über den aktuellen Stand informiert. Derzeit wird unverändert unter erhöhten Hygieneschutzmaßnahmen am Standort Eisfeld weiterproduziert. Alle Kundenaufträge werden wie gewohnt bearbeiten. Die Gehälter der 110 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.

Die Ursprünge der NOBLEX GmbH reichen bis ins Jahr 1952. Die NOBLEX GmbH verfügt über zwei Geschäftsbereiche, den Konsumgüterbereich sowie den Fertigungsdienstleistungsbereich. Im ersten Geschäftsbereich hat sich der Betrieb auf die Entwicklung und Fertigung von optoelektronischen Consumer-Produkten im Bereich der Hochleistungsoptik spezialisiert. Dazu gehören etwa Zielfernrohre, Reflexvisiere, Ferngläser, Wärmebildtechnik und Lichttechnik für das Premiumsegment. Die miniaturisierten Visiersysteme, die in der ganzen Welt unter dem Namen DOCTERsight bekannt wurden, sind Trendsetter im Jagd- und Sportbereich. Der zweite große Geschäftsbereich ist die Fertigung hochentwickelter Screening-Technologien für verschiedene Kunden.

Trotz der langen Tradition verändert sich die NOBLEX GmbH weiter. Die Produktpalette wurde beispielsweise in den vergangenen zwei Jahren erweitert. Insgesamt entstanden im Betrieb in diesem Zeitraum 17 neue und innovative Consumer-Produkte. Die Markteinführung dieser Innovationen sollte im Rahmen einer internationalen Messe im März stattfinden. Die Messe wurde jedoch wenige Tage zuvor aufgrund der beginnenden Corona-Pandemie abgesagt. Die Markteinführung musste daher verschoben werden. Dies führte zu hohen Kosten im Unternehmen. Vor allem im Konsumgüterbereich verzeichnet die NOBLEX GmbH durch die Krise starke Umsatzrückgänge, während die Auftragslage im zweiten Geschäftsbereich sehr gut ist. Das Management entschied sich daher für eine Neuausrichtung im Rahmen der Eigenverwaltung. „Das Unternehmen hat hervorragende Produkte und gute Aussichten für eine Sanierung. Alle Beteiligten stehen in einem engen Austausch. Das sind gute Voraussetzungen für die kommenden Wochen“, sagt der vorläufige Sachwalter Dr. Markus Schädler.

 

Informationen zum Verfahren

 

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen. Nach einem 2 bis 3-monatigen Vorverfahren mündet es in einem Hauptverfahren, in dem die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im süddeutschen und insbesondere fränkischen Raum. Wir verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen uns mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert.

Die Verwalter der Bendel Insolvenzverwaltung AG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.