Archiv für die ‘Insolvenzverwaltung’ Kategorie

Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Cera 2000“ Vertriebs GmbH eröffnet

Erstellt am: Dienstag, 28. April 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 09.04.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg über das Vermögen der „Cera 2000“ Vertriebs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum Insolvenzverwalter bestellt.

Damit ist das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird vorerst fortgeführt und die noch bestehenden Lagerbestände abverkauft. Sämtliche dem Insolvenzverwalter von der Geschäftsführung mitgeteilten Gläubiger werden nunmehr angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen bis zum 09.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit. Achten Sie bitte im Suchfeld auf die korrekte Schreibweise der Schuldnerin: „Cera 2000“ Vertriebs GmbH

 

Weitere Informationen:

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

 

Das Schutzschirmverfahren zur Bewältigung der Krise

Erstellt am: Dienstag, 7. April 2020 von JHofmann

Wir brauchen keine neuen Gesetze – das dieser Wochen und Monate richtige Verfahren zur Bewältigung der Passivseite eines jeden Schuldners ist schon längst in die Insolvenzordnung eingepflegt worden. Das sog. Schutzschirmverfahren gem. § 207b InsO als eine Spielart der vorläufigen Eigenverwaltung.

Das Schutzschirmverfahren stellt ein Moratorium dar, während dessen der Schuldner die Sanierung unter dem Schutzmantel der Insolvenzordnung vorbereiten kann.

Das Schutzschirmverfahren ist dabei allerdings nicht als vollständiges Moratorium (kein Kündigungsschutz für Verträge, kein Schutz vor Fälligstellung durch Gläubiger, vgl. BT-Drucks. 17/5712, S. 40), wohl aber als Vollstreckungsschutzverfahren für die Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens ausgestaltet, während dessen der Schuldner unter dem Schutz der Insolvenzordnung und etwaig anzuordnender Sicherungsmaßnahmen (§ 270 b Abs. 2 Satz 3 InsO) die nötige Zeit erhalten soll, einen Sanierungsplan zu aufzustellen und diesen in dem rechtlichen Kleid des Insolvenzplans bei Gericht einzureichen (Hölzle, ESUG, 2. Auflage, § 270 b, Rn. 3).

Durch das Schutzschirmverfahren wird in erster Linie der richterliche Handlungsspielraum im Eröffnungsverfahren eingeschränkt. Dies hat nach Willen des Gesetzgebers zum Zweck, dass durch die bessere Planbarkeit des Verfahrens aus Sicht des Schuldners einen Anreiz zur frühzeitigen Insolvenzantragstellung und damit zu einer Sanierung des insolventen Unter-nehmens geboten werden kann (Begr. RegE zu § 270 b InsO, BT-Drucks. 17/5712, S. 40).

Der Schuldner wird nicht umhin kommen sich in der Eigenverwaltung und in der Einleitung des Verfahrens umfangreich insolvenzrechtlich beraten zu lassen. Ist eine derartige Beratung nicht gewährleistet, droht letztlich sogar die Ablehnung der Eigenverwaltung wegen zu befürchtender Nachteile gemäß § 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO (Hofmann, Eigenverwaltung, Rn. 561).

 

Weitere Informationen

 

Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Begrenzung der Organhaftung

Erstellt am: Donnerstag, 2. April 2020 von JHofmann

Mit der jetzt erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie treten rückwirkend zum 01.03.2020 auch die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft.

Aufgrund der Maßnahmen, die im Kampf gegen das Coronavirus auf den Weg gebracht wurden, geraten Unternehmen zunehmend in finanzielle Bedrängnis. Durch das nun verkündete Gesetz soll den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen Zeit für die Sanierungsbemühungen und Verhandlungen mit ihren Gläubigern verschafft werden. Die Vorschriften greifen damit flankierend zu den staatlichen Hilfsprogrammen.

Das Gesetz sieht im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen vor:

> Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Zudem soll erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Antragspflichtige Unternehmen sollen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden.

> Geschäftsleiter haften während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens vornehmen.

> Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der COVID19-Pandemie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sind nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung anzusehen.

> Während der Aussetzung erfolgende Leistungen an Vertragspartner sind nur eingeschränkt anfechtbar.

> Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, wird für drei Monate eingeschränkt.

Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG, Würzburg, warnt jedoch vor den Risiken des Gesetzes: „Die Insolvenzantragspflicht ist nicht vollständig ausgesetzt – sie besteht uneingeschränkt weiter, wenn die Insolvenz nicht durch die Coronakrise verursacht wurde oder wenn keine Aussichten bestehen, eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen!“ Damit bestehen für den Geschäftsführer einer GmbH nach wie vor erhebliche Haftungsrisiken, so Schädler.

Zudem wird für Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage bzw. deren Geschäftsführung von maßgeblicher Bedeutung sein, den belastbaren Nachweis zu führen, dass das Insolvenzereignis allein auf der Coronakrise beruht und somit für sie die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist.

Sollte es in Ihrem Unternehmen oder bei Geschäftspartnern Anzeichen für eine wirtschaftliche Schieflage geben, empfiehlt es sich, kompetenten Rat eines Fachmanns einzuholen.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Singer-Reisen GmbH stellt Insolvenzantrag

Erstellt am: Mittwoch, 1. April 2020 von JHofmann

Unter dem 19.03.2020 musste die Singer-Reisen GmbH aus Würzburg aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen vor dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – Würzburg beantragen, über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Bendel Insolvenzverwaltung AG, wurde mit Beschluss vom 20.03.2020 zum Insolvenzgutachter bestellt. Die Singer-Reisen GmbH betreibt ein auf Kultur- und Studienreisen spezialisiertes Reisebüro mit insgesamt fünf Mitarbeitern. Von der Anregung etwaiger Sicherungsmaßnahmen wurde aufgrund des nahezu zum Erliegen gekommenen Geschäftsbetriebes vorerst abgesehen.

 

Weitere Informationen:

 

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. INDat wertet Herrn Dr. Schädler unter die Top 10 Insolvenzverwalter Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Nachfolgelösung für Glashersteller Okalux gefunden

Erstellt am: Mittwoch, 5. Februar 2020 von BI-Shuttle

Der Betrieb der Okalux GmbH in Marktheidenfeld sowie 2/3 der Arbeitsplätze sind gerettet. BGT Bischoff Glastechnik übernimmt Okalux.

Insolvenzverwalter Dr. Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG konnte durch die BGT Bischoff Glastechnik AG einen Übernehmer des Geschäftsbetriebes der Okalux GmbH finden. 

„Wir haben eine Lösung gefunden, die einen nahtlosen Übergang des laufenden Geschäftsbetriebes sicherstellt. BGT Bischoff Glastechnik übernimmt zum 01.04.2020 nicht nur das betriebsnotwendige Vermögen von der Okalux GmbH in Marktheidenfeld, sondern auch einen Großteil der Mitarbeiter,“ so Dr. Schädler bei der Betriebsversammlung. 

Herr Dr. Schädler wurde vom Amtsgericht Würzburg als Insolvenzverwalter für die Okalux GmbH bestellt und führt deren Geschäftsbetrieb seit dem am 30.10.2019 gestellten Insolvenzantrag fort. Mit dem Abschluss der Übernahme und der Übertragung des operativen Geschäfts auf ein anderes Unternehmen geht die Gesellschaft selbst in die Abwicklung.

Die Okalux GmbH war durch den Brexit in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Das Unternehmen hatte in den vergangenen Jahren rund 20 % seines Umsatzes über britische Abnehmer generiert, der nicht rechtzeitig kompensiert werden konnte.

 

Weitere Informationen:

Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG. Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig. Er zählt zu den Top 10 Insolvenzverwalter in Bayern (INDAT Statistik 01/2019). Herr Dr. Schädler wird von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Coburg, Aschaffenburg, Bayreuth und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt. 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.