Mit Beschluss vom 09.04.2020 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Augsburg über das Vermögen der „Cera 2000“ Vertriebs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Stefan Strüwind von der Bendel Insolvenzverwaltung AG zum Insolvenzverwalter bestellt.
Damit ist das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird vorerst fortgeführt und die noch bestehenden Lagerbestände abverkauft. Sämtliche dem Insolvenzverwalter von der Geschäftsführung mitgeteilten Gläubiger werden nunmehr angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen bis zum 09.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Über das Gläubiger-Informations-System (GIS), das die Gläubiger über unsere Homepage https://bendel-insolvenz.de/glaeubigerinformation/ erreichen können, können die Forderungen auch direkt angemeldet werden bzw. stehen entsprechende Formulare zum Download bereit. Achten Sie bitte im Suchfeld auf die korrekte Schreibweise der Schuldnerin: „Cera 2000“ Vertriebs GmbH
Weitere Informationen:
Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bendel Insolvenzverwaltung AG, ist seit einem Jahrzehnt im Insolvenzrecht tätig. Er wird bislang von den Amtsgerichten Augsburg und München zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung in der Sanierung und Übertragung von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.
Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit über drei Jahrzehnten führende Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im fränkischen Raum. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden und zugleich das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren wurden bereits zahlreiche Unternehmen saniert. Die Verwalter der BIAG werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Augsburg, München, Mosbach, Bayreuth, Coburg, Hanau und Chemnitz bestellt. Ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.